Schriftform und BGB §126a: Wann in Deutschland eine QES nötig ist
Digitale und elektronische Signaturen in Deutschland sind durch eIDAS und BGB §126a geregelt. Erfahren Sie, wann EES, FES oder QES nötig sind.
actaSIGN für Deutschland
actaSIGN ist die Signaturplattform für deutsche Unternehmen, die Verträge digital und elektronisch rechtsgültig signieren möchten. Die Lösung unterstützt EES, FES und QES nach eIDAS, erfüllt bei Bedarf die elektronische Form nach BGB §126a und kombiniert Schweizer Hosting mit DMS-Integrationen für den deutschen Markt.
Kurzantwort
Ja. Das deutsche Recht kennt neben der Schriftform (§ 126 BGB) die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB); welche elektronische Signatur genügt, hängt davon ab, welche Form das Gesetz für den Vertrag verlangt.
Für die meisten formfreien B2B-Verträge reichen EES oder FES aus. Wenn gesetzlich Schriftform verlangt wird, ersetzt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach BGB §126a die handschriftliche Unterschrift.
actaSIGN nutzt Swisscom Trust Services als Vertrauensdiensteanbieter auf der EU Trust List und eignet sich damit auch für grenzüberschreitende Verträge zwischen Deutschland und der Schweiz.
Rechtssicherheit, Datenschutz und einfache Integration — actaSIGN vereint alles in einer Plattform.
actaSIGN unterstützt alle drei eIDAS-Signaturqualitäten. Die QES erfüllt das elektronische Formerfordernis nach BGB §126a und ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Verträge zwischen deutschen und Schweizer Unternehmen nahtlos digital signieren. Swisscom Trust Services steht auf der EU Trust List und der Adobe Approved Trust List.
Ihre Dokumente werden in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in der Schweiz gespeichert. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud.
actaSIGN integriert sich nahtlos in Dokumentenmanagementsysteme. Unsere Partner Kendox und docuvita bieten fertige Integrationen für den deutschen Markt.
Deutschland unterliegt der EU-Verordnung eIDAS (Nr. 910/2014), die unmittelbar gilt und keiner nationalen Umsetzung bedarf.
Die eIDAS-Verordnung definiert drei Signaturqualitäten: EES, FES und QES. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten; eine QES nach eIDAS wird in allen Mitgliedstaaten als QES anerkannt (Art. 25 Abs. 3 eIDAS).
Das deutsche BGB erkennt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) als Ersatz für die Schriftform an. Für Verträge mit gesetzlichem Schriftformerfordernis ist die QES die rechtssichere Lösung.
Grundsätzlich gilt in Deutschland Formfreiheit; die meisten B2B-Verträge können mit EES oder FES unterschrieben werden. Verlangt das Gesetz die Schriftform, ersetzt sie die QES nach § 126a BGB — ausser dort, wo das Gesetz die elektronische Form ausschliesst, etwa bei der Bürgschaft (§ 766 BGB).
Die richtige Wahl hängt davon ab, ob Ihr Vertrag formfrei ist oder ob ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht.
| Signaturqualität | Wann ausreichend? | Wann QES? | Typische Beispiele |
|---|---|---|---|
| EES — einfache elektronische Signatur | Für interne Freigaben, Bestätigungen und einfache formfreie Vorgänge mit geringem Risiko. | Nicht geeignet, wenn gesetzlich Schriftform verlangt wird. | Interne Genehmigungen, einfache Bestätigungen, Empfangsbestätigungen. |
| FES — fortgeschrittene elektronische Signatur | Für viele formfreie B2B-Verträge mit höherem Nachweisbedarf. | Nicht ausreichend für gesetzliche Schriftform nach BGB §126a. | NDAs, Rahmenverträge, Lieferantenvereinbarungen, HR-Zusatzvereinbarungen. |
| QES — qualifizierte elektronische Signatur | Wenn höchste Beweiskraft oder gesetzliche Schriftform erforderlich ist. | Erfüllt die elektronische Form nach BGB §126a. | Bürgschaften, bestimmte HR- und Compliance-Dokumente, hochrelevante Verträge. |
Diese offiziellen Quellen erklären den rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen und qualifizierte Vertrauensdienste in Deutschland.
Von Arbeitsverträgen bis zur Lieferantenvereinbarung — actaSIGN deckt die wichtigsten Anwendungsfälle ab.
Lieferantenverträge, NDAs, Service Level Agreements und Rahmenvereinbarungen — digital, schnell und rechtsgültig.
Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen mit der passenden Signaturqualität. Ausgeschlossen ist die elektronische Form bei der Kündigung oder dem Auflösungsvertrag (§ 623 BGB) und beim Arbeitszeugnis (§ 630 BGB) — diese bleiben auf Papier.
Verträge zwischen Schweizer und deutschen Geschäftspartnern nahtlos digital unterzeichnen — ohne Postweg, ohne Wartezeit.
Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen digital signieren; ein Mieterhöhungsverlangen braucht nur Textform (§ 558a BGB). Grundstückkaufverträge erfordern weiterhin die notarielle Beurkundung (§ 311b BGB).
Im Alltag werden die Begriffe synonym verwendet. Rechtlich zählt die «elektronische Signatur» nach eIDAS mit ihren drei Stufen (EES, FES, QES); die «digitale Signatur» bezeichnet das kryptographische Verfahren dahinter. Für Erklärungen in Textform (§ 126b BGB), etwa ein Mieterhöhungsverlangen, braucht es gar keine Unterschrift — dort genügt bereits eine E-Mail.
Mehr im Blog: Digitale Unterschrift vs. elektronische SignaturKendox und docuvita bieten DMS-Lösungen mit nahtloser actaSIGN-Integration — speziell für den deutschen Markt.

Kendox AG bietet eine leistungsstarke DMS-Plattform mit vollintegrierter actaSIGN-Signaturlösung. Dokumente können direkt aus dem DMS heraus signiert werden.

docuvita bietet ein flexibles Dokumentenmanagementsystem mit nativer actaSIGN-Integration. Ideal für mittelständische Unternehmen in Deutschland.

KYBERNA AG ist ein Liechtensteiner IT-Dienstleister mit über 40 Jahren Erfahrung. Mit Managed IT Services und IT-Beratung unterstützt KYBERNA Unternehmen im DACH-Raum bei der sicheren Digitalisierung.
Digitale und elektronische Signaturen in Deutschland sind durch eIDAS und BGB §126a geregelt. Erfahren Sie, wann EES, FES oder QES nötig sind.
Welcher E-Signatur-Anbieter passt zu deutschen Unternehmen? Wir vergleichen actaSIGN, Skribble, DeepSign und DocuSign — mit Fokus auf eIDAS, Datenschutz und Preise.
Welche HR-Dokumente in Deutschland mit EES, FES, QES oder Papier unterschrieben werden sollten, inklusive Hinweise und Rechtsgrundlagen.
Die überarbeitete eIDAS-Verordnung bringt das EU Digital Identity Wallet bis Ende 2026. Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Erleben Sie in einer persönlichen Demo, wie actaSIGN auch für deutsche Unternehmen funktioniert — eIDAS-konform, sicher und einfach.
Demo anfragen