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actaSIGN für die Schweiz

Digitale Signatur Schweiz: elektronische Signatur nach ZertES

actaSIGN ist die all-inclusive Signaturplattform für Schweizer Unternehmen, die Verträge digital und elektronisch rechtsgültig signieren möchten. Alle drei Signaturqualitäten (EES, FES, QES), ZertES-konform, Daten ausschliesslich in der Schweiz.

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Kurz beantwortet

Ja, elektronische Signaturen sind in der Schweiz rechtsgültig. Die meisten Verträge sind formfrei (Art. 11 OR) und können mit einer einfachen (EES) oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) unterschrieben werden. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, ersetzt nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit qualifiziertem Zeitstempel die eigenhändige Unterschrift (Art. 14 Abs. 2bis OR). Geschäfte mit öffentlicher Beurkundung, etwa der Grundstückkauf, lassen sich nicht mit einer elektronischen Signatur abschliessen.

Welche Signatur braucht welches Dokument?

Massgebend ist die Formvorschrift des Gesetzes — nicht die Art des Dokuments.

FormvorschriftBeispieleWas genügt
Keine Form (der Normalfall, Art. 11 OR)Offerten, Bestellungen, Kaufverträge über bewegliche Sachen, die meisten Arbeitsverträge (Art. 320 OR), WerkverträgeJede elektronische Signatur ist gültig. EES oder FES; die Wahl ist eine Frage des Beweises.
Gesetzliche SchriftformKonsumkreditvertrag (Art. 9 KKG), Lehrvertrag (Art. 344a OR), nachvertragliches Konkurrenzverbot (Art. 340 OR), Abtretung (Art. 165 OR)Nur die QES mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR) oder die Handunterschrift.
Strengere FormGrundstückkauf (öffentliche Beurkundung, Art. 216 OR), eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB), Bürgschaft einer natürlichen Person über CHF 2000 (öffentliche Beurkundung, Art. 493 OR)Keine elektronische Signatur; Papier bzw. Notar.

Haben die Parteien vereinbart, dass Änderungen «der Schriftform bedürfen», gelten im Zweifel die Erfordernisse der gesetzlichen Schriftform (Art. 16 OR); dann braucht auch ein sonst formfreier Nachtrag die QES. Keine Rechtsberatung.

Wann Sie die QES brauchen →

Warum Schweizer Unternehmen actaSIGN wählen

Entwickelt in der Schweiz, gehostet in der Schweiz — mit vollem Funktionsumfang und persönlichem Service.

ZertES-konform mit allen Signaturqualitäten

actaSIGN unterstützt alle drei Signaturqualitäten nach ZertES: EES, FES und QES. Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis).

Daten ausschliesslich in der Schweiz

Alle Daten werden in einem ISO 27001 zertifizierten Schweizer Rechenzentrum verarbeitet und gespeichert. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud.

Grenzüberschreitend einsetzbar

Swisscom Trust Services steht auf der EU Trusted List und der Adobe Approved Trust List. Für Dokumente, die in der EU gelten müssen, gibt es die qualifizierte Signatur nach eIDAS (QES EU) — ideal für DACH-Geschäftsbeziehungen.

Breites Partnernetzwerk in der Schweiz

actaSIGN integriert sich nahtlos in Schweizer DMS- und IT-Lösungen. Unsere lokalen Partner bieten fertige Integrationen und persönliche Betreuung.

Rechtsrahmen für elektronische Signaturen in der Schweiz

Die Schweiz hat mit dem ZertES einen eigenen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen — unabhängig von der EU, aber kompatibel.

ZertES — Bundesgesetz über die elektronische Signatur

Das ZertES regelt die Anerkennung elektronischer Signaturen in der Schweiz. Swisscom Trust Services ist als Zertifizierungsstelle vom BAKOM anerkannt und von der KPMG auditiert.

OR Art. 14 Abs. 2bis — Gleichstellung mit Handunterschrift

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift nach Schweizer Obligationenrecht gleichgestellt. Für Verträge mit Schriftformerfordernis ist die QES die rechtssichere Lösung.

Vertragsfreiheit und Formfreiheit

In der Schweiz gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Die meisten Verträge können formfrei geschlossen werden — EES oder FES genügen für die Mehrheit der Geschäftsvorgänge.

Rechtsquellen für die Schweiz

Diese offiziellen Quellen erklären ZertES, OR Art. 14 Abs. 2bis, anerkannte Anbieterinnen und Validierung in der Schweiz.

Typische Anwendungsfälle in der Schweiz

Von KMU-Verträgen bis zur grenzüberschreitenden Vereinbarung — actaSIGN deckt die wichtigsten Anwendungsfälle ab.

B2B-Verträge und Rahmenvereinbarungen

Lieferantenverträge, NDAs, Service Level Agreements und Rahmenvereinbarungen — digital, schnell und rechtsgültig.

Arbeitsverträge und HR-Dokumente

Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Zeugnisse und Lohnänderungen — mit der passenden Signaturqualität für jedes Dokument.

Grenzüberschreitende Verträge im DACH-Raum

Verträge mit Partnern in Deutschland, Österreich und Liechtenstein nahtlos digital signieren — Swisscom steht auf der EU Trust List.

Immobilien und Mietverträge

Mietverträge, Verwaltungsdokumente und Nebenkostenabrechnungen digital signieren. Hinweis: Grundstückkaufverträge erfordern weiterhin notarielle Beurkundung.

Digitale Signatur oder elektronische Signatur — was ist der Unterschied?

In der Schweiz werden die Begriffe oft synonym verwendet. Rechtlich umfasst die «elektronische Signatur» nach ZertES alle drei Qualitätsstufen (EES, FES, QES). «Digitale Signatur» bezeichnet streng genommen das zugrundeliegende kryptographische Verfahren. Für die Rechtsgültigkeit eines Vertrags zählt die Signaturqualität, nicht der gewählte Begriff.

Mehr im Blog: Digitale Unterschrift vs. elektronische Signatur

Unsere Partner in der Schweiz

Schweizer IT- und DMS-Partner, die actaSIGN in ihre Lösungen integrieren — für eine nahtlose digitale Signaturerfahrung.

adeon ag

adeon ag bietet IT-Lösungen und Beratung mit Fokus auf Digitalisierung — inklusive nahtloser actaSIGN-Integration für elektronische Signaturen.

Kendox AG

Kendox AG bietet eine leistungsstarke DMS-Plattform mit vollintegrierter actaSIGN-Signaturlösung. Dokumente können direkt aus dem DMS heraus signiert werden.

IMCT GmbH

IMCT GmbH bietet IT-Consulting und Managed Services mit actaSIGN-Integration für digitale Geschäftsprozesse.

BREVIT AG

BREVIT AG ist spezialisiert auf IT-Sicherheit und Compliance-Lösungen für Schweizer Unternehmen — mit actaSIGN als integrierter Signaturkomponente.

docuvita

docuvita bietet ein flexibles Dokumentenmanagementsystem mit nativer actaSIGN-Integration — ideal für KMU in der Schweiz.

aproda ag

aproda ag bietet ERP- und Branchenlösungen für Schweizer Unternehmen und integriert actaSIGN für digitale Unterschriftsprozesse.

KYBERNA AG

KYBERNA AG ist ein Liechtensteiner IT-Dienstleister mit über 40 Jahren Erfahrung. Mit Managed IT Services, Cloud-Lösungen und IT-Beratung unterstützt KYBERNA Unternehmen im gesamten DACH-Raum bei der sicheren Digitalisierung.

Häufige Fragen zur digitalen und elektronischen Signatur in der Schweiz

Ist die elektronische Signatur in der Schweiz rechtsgültig?
Ja. Das ZertES (Bundesgesetz über die elektronische Signatur) regelt die Rechtsgültigkeit. Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift nach OR Art. 14 Abs. 2bis gleichgestellt.
Was ist der Unterschied zwischen ZertES und eIDAS?
ZertES ist das Schweizer Signaturgesetz, eIDAS die EU-Verordnung. Beide definieren drei Signaturqualitäten (EES, FES, QES). actaSIGN bietet die qualifizierte Signatur nach beiden: nach ZertES für die Schweiz (QES CH) und nach eIDAS für die EU und den EWR (QES EU) — über Swisscom Trust Services, vom BAKOM anerkannt und auf der EU Trusted List aufgeführt.
Wo werden die Daten von actaSIGN gespeichert?
Ausschliesslich in der Schweiz, in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud — bewusst ohne internationale Hyperscaler.
Welche Signaturqualität brauche ich für Schweizer Verträge?
Die meisten Verträge sind in der Schweiz formfrei (Vertragsfreiheit nach OR). EES oder FES genügen für die Mehrheit der Geschäftsvorgänge. Die QES ist dort erforderlich, wo das Gesetz die Schriftform verlangt (z. B. Bürgschaften, Konkurrenzverbote).
Funktioniert actaSIGN auch für grenzüberschreitende Verträge?
Ja. Für Verträge, die in der EU gelten müssen, bietet actaSIGN die qualifizierte Signatur nach eIDAS (QES EU); sie wird in allen EU- und EWR-Staaten als QES anerkannt, also auch in Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Eine Schweizer QES nach ZertES ist dort nicht automatisch eine QES nach eIDAS. Swisscom Trust Services steht auf der EU Trusted List und der Adobe Approved Trust List.
Ist die digitale Signatur in der Schweiz rechtsgültig?
«Digitale Signatur» und «elektronische Signatur» werden in der Schweiz weitgehend synonym verwendet. Rechtlich anerkannt nach ZertES sind die drei Signaturqualitäten EES, FES und QES — die QES ist nach OR Art. 14 Abs. 2bis der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Bereit, Ihre Verträge in der Schweiz digital zu signieren?

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