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Compliance & Regulierung

eIDAS, ZertES und DSGVO — actaSIGN ist konform

actaSIGN erfüllt die strengsten regulatorischen Anforderungen für elektronische Signaturen in der Schweiz und der Europäischen Union. Erfahren Sie, wie wir Rechtssicherheit über Ländergrenzen hinweg gewährleisten.

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Rechtsrahmen: ZertES (CH) + eIDAS (EU)

DSGVO

Vollständige EU-Datenschutzkonformität

CH · DE · AT · LI

Zielmärkte im DACHLI-Raum

Zwei Rechtsrahmen — eine Plattform

actaSIGN vereint ZertES (Schweiz) und eIDAS (EU) in einer einzigen Plattform. So signieren Sie compliant — unabhängig vom Standort.

ZertES — Schweizer Signaturgesetz

  • ✓Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES)
  • ✓QES ist handschriftlicher Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis)
  • ✓Anerkannte Zertifizierungsstellen durch das BAKOM
  • ✓Trust Service Provider: Swisscom Trust Services (KPMG-auditiert)

eIDAS — EU-Verordnung

  • ✓Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung
  • ✓Automatische grenzüberschreitende Anerkennung innerhalb der EU
  • ✓Drei Signaturqualitäten: EES, FES, QES
  • ✓Swisscom Trust Services auf der EU Trust List und Adobe Approved Trust List

Grenzüberschreitendes Signieren

Verträge zwischen der Schweiz und der EU nahtlos digital signieren.

Swisscom auf der EU Trust List

Swisscom Trust Services ist auf der EU Trusted List aufgeführt. Die qualifizierte Signatur nach eIDAS (QES EU) wird in allen EU-Mitgliedstaaten als QES anerkannt (Art. 25 Abs. 3 eIDAS).

Status der gegenseitigen Anerkennung CH–EU

Eine formelle gegenseitige Anerkennung zwischen ZertES und eIDAS existiert noch nicht. Der Schweizer Bundesrat hat im Januar 2025 die Aufnahme von Verhandlungen mandatiert.

Die passende QES je Rechtsraum

Eine Schweizer QES nach ZertES ist in der EU nicht automatisch eine QES nach eIDAS. Deshalb bietet actaSIGN beide: die QES nach ZertES für die Schweiz und die QES nach eIDAS für die EU — über Swisscom Trust Services, vom BAKOM anerkannt und auf der EU Trusted List aufgeführt.

Schweizer Datensouveränität

Ihre Dokumente werden in der Schweiz gespeichert — nach Schweizer Datenschutzrecht.

Hosting ausschliesslich in der Schweiz

Alle Daten werden in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in der Schweiz verarbeitet und gespeichert. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud.

DSGVO-konform

actaSIGN ist vollständig konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR). Schweizer Datenschutz bietet darüber hinaus eines der höchsten Schutzniveaus weltweit.

revDSG-konform

actaSIGN entspricht dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG), das seit September 2023 in Kraft ist und vergleichbare Standards wie die DSGVO setzt.

eIDAS 2.0 — bereit für die Zukunft

Die überarbeitete eIDAS-Verordnung bringt das EU Digital Identity Wallet bis Ende 2026. actaSIGN beobachtet die Entwicklung und bereitet sich auf die Compliance vor.

  • ●EU Digital Identity Wallet für alle EU-Bürger bis Ende 2026
  • ●Erweiterte Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter
  • ●actaSIGN und Swisscom Trust Services bereiten sich aktiv vor

Häufige Fragen zu Compliance und Regulierung

Ist actaSIGN eIDAS-konform?
Ja. actaSIGN unterstützt alle drei eIDAS-Signaturqualitäten (EES, FES, QES). Swisscom Trust Services ist als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS anerkannt und auf der EU Trust List gelistet.
Sind Schweizer elektronische Signaturen in der EU gültig?
Eine Schweizer QES nach ZertES ist in der EU nicht automatisch eine QES nach eIDAS: Ein Anerkennungsabkommen besteht noch nicht; der Bundesrat hat im Januar 2025 den Auftrag erteilt, ein Verhandlungsmandat auszuarbeiten. Für Dokumente, die in der EU gelten müssen, bietet actaSIGN deshalb die qualifizierte Signatur nach eIDAS (QES EU) über Swisscom Trust Services, die auf der EU Trusted List aufgeführt ist.
Ist actaSIGN DSGVO/GDPR-konform?
Ja. Alle Daten werden ausschliesslich in einem ISO 27001 zertifizierten Schweizer Rechenzentrum verarbeitet und gespeichert. Die Schweiz bietet eines der höchsten Datenschutzniveaus weltweit.
Was ist der Unterschied zwischen ZertES und eIDAS?
ZertES ist das Schweizer Bundesgesetz über die elektronische Signatur. eIDAS ist die EU-Verordnung (Nr. 910/2014). Beide definieren drei Signaturqualitäten und erkennen die QES als Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift an.
Wo werden die Daten von actaSIGN gespeichert?
Ausschliesslich in der Schweiz, in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum. Kein AWS, kein Azure, kein Google Cloud.
Was ist eIDAS 2.0?
Die überarbeitete eIDAS-Verordnung führt das EU Digital Identity Wallet bis Ende 2026 ein. actaSIGN und Swisscom Trust Services bereiten sich aktiv auf die neuen Anforderungen vor.
Kann ich actaSIGN für grenzüberschreitende Verträge nutzen?
Ja. Wählen Sie die qualifizierte Signatur nach ZertES (QES CH) für Dokumente, die in der Schweiz gelten müssen, und nach eIDAS (QES EU) für Dokumente, die in der EU gelten müssen. Beide erstellt actaSIGN über Swisscom Trust Services.

Haben Sie Fragen zu Compliance und Regulierung?

Unser Team berät Sie gerne — persönlich und unverbindlich.

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