Dokumente online unterschreiben: So geht es rechtsgültig
Verträge und Dokumente online unterschreiben — rechtsgültig in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Was gilt, welche Signaturqualität passt, wie es geht.
Grundlagen
Die elektronische Signatur ersetzt die Unterschrift auf Papier — rechtsgültig nach ZertES und eIDAS. Erfahren Sie, welche Signaturarten es gibt, wann welche Qualität nötig ist und wie Sie mit actaSIGN in Minuten digital signieren.
Eine elektronische Signatur ist die digitale Entsprechung der handschriftlichen Unterschrift: Sie verknüpft eine Person rechtsverbindlich mit einem elektronischen Dokument. Statt ein Dokument auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen, signieren Sie es direkt am Bildschirm — nachvollziehbar, fälschungssicher und ohne Medienbruch.
In der Schweiz regelt das ZertES, in der EU die eIDAS-Verordnung, welche elektronischen Signaturen rechtlich anerkannt sind. Beide Rechtsrahmen definieren drei Qualitätsstufen — von der einfachen elektronischen Signatur (EES) bis zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Die Begriffe «digitale Signatur» und «elektronische Signatur» werden im Alltag synonym verwendet. Streng genommen bezeichnet «digitale Signatur» das zugrundeliegende kryptographische Verfahren, «elektronische Signatur» den rechtlichen Begriff nach ZertES und eIDAS.
ZertES und eIDAS definieren drei Signaturqualitäten. Welche Sie brauchen, hängt vom Dokument ab — nicht jedes Dokument braucht die höchste Stufe.
Daten in elektronischer Form, die mit einem Dokument verknüpft sind und zu dessen Authentifizierung dienen (ZertES Art. 2 lit. a). Bei actaSIGN bestätigt die unterzeichnende Person ihre E-Mail-Adresse. Geeignet für interne Freigaben und Dokumente ohne Formvorschrift.
Ausschliesslich der unterzeichnenden Person zugeordnet, ermöglicht ihre Identifizierung und macht nachträgliche Änderungen am Dokument erkennbar (ZertES Art. 2 lit. b). Bei actaSIGN mit E-Mail-Adresse und per SMS-Code bestätigter Mobilnummer. Der Standard für Verträge, Offerten und HR-Dokumente ohne Formvorschrift.
Eine Signatur auf Basis eines qualifizierten Zertifikats eines anerkannten Anbieters (ZertES Art. 2 lit. e). Mit einem qualifizierten Zeitstempel der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis) — für Dokumente mit gesetzlicher Schriftform.
Zwei Rechtsrahmen, ein Prinzip: Elektronische Signaturen sind rechtsgültig — in der Schweiz und in der EU.
Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) regelt die Anerkennung elektronischer Signaturen in der Schweiz. Die QES mit qualifiziertem Zeitstempel ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (OR Art. 14 Abs. 2bis).
Die eIDAS-Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten — inklusive grenzüberschreitender Anerkennung der QES.
actaSIGN signiert über Swisscom Trust Services — vom BAKOM anerkannt und auf der EU Trusted List aufgeführt. Die qualifizierte Signatur gibt es nach ZertES für die Schweiz (QES CH) und nach eIDAS für die EU und den EWR (QES EU); welche Sie wählen, hängt davon ab, wo das Dokument gelten muss.
Die genannten Bestimmungen im amtlichen Wortlaut. Stand: November 2026. Keine Rechtsberatung.
Mit actaSIGN signieren Sie vollständig im Browser — ohne Installation, ohne Software. Externe Unterzeichner brauchen kein Konto.
Laden Sie Ihr PDF-Dokument per Drag-and-drop hoch und platzieren Sie die Signaturfelder an der gewünschten Stelle.
Laden Sie interne und externe Unterzeichner per E-Mail ein — in beliebiger Reihenfolge, ohne dass diese ein Konto benötigen.
Alle Beteiligten unterschreiben digital in der gewählten Signaturqualität. Das signierte Dokument wird automatisch revisionssicher abgelegt.
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